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IPM AKTUELL

Die bAV ist ein komplexes Thema, bei dem es sich lohnt, auf dem Laufenden zu bleiben. Durch Gesetzgebung, Rechtsprechung, BMF-Schreiben und veränderte Vorsorgeprodukte bei den Anbietern entwickelt sich die bAV fortlaufend weiter.

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IPM AKTUELL wird diese Themen aufgreifen und Sie regelmäßig vier Mal im Jahr fachlich fundiert über aktuelle Entwicklungen zur bAV informieren.

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Mit der Entscheidung unterstreicht der BFH zum einen die elementaren Voraussetzungen zur steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen. Zum anderen zeigt er auf, dass auf Grund der grundsätzlichen Teilbarkeit von Leistungen innerhalb einer Pensionszusage nicht stets der gesamte Ansatz der Pensionsrückstellung gefährdet sein muss. Näheres zur Entscheidung und die Bedeutung für die Praxis lesen Sie hier.
Für die bAV-Fachwelt hat seit Ende Juni das Warten ein Ende. Der lang erwartete Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (2. BRSG) wurde veröffentlicht. Das Gesetz soll die Verbreitung der bAV insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen fördern. Auf 46 Seiten sieht der Entwurf Änderungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) sowie weiterer Gesetze vor. Betroffen sind u.a. auch das Einkommensteuergesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz sowie verschiedene Bücher im Sozialgesetzbuch.
Vor 30 Jahren lag der Höchstrechnungszins bei 3,5%, oder 4%. Die Aussagen Anfang der 90er waren: „Das ist ja nur der Garantiezins, erwirtschaften tun wir viel mehr (6-8%).“ Die Entwicklung an den Kapitalmärkten hat uns eines Besseren belehrt. Welche Auswirkungen hat nun die Anhebung des Zinses auf die aktuelle Produktwelt, welche Herausforderungen stehen für die Versicherer und Vermittler an, welche Sales Story kann verwendet werden, einen Schlussverkauf wie in den Jahren der Absenkung wird es nicht geben. Und zuletzt, wie sollte der Verbraucher sich verhalten? Diese Fragen versuchen wir zu beantworten.
In unserem IPM-Newsletter 03/2022 haben wir Ihnen einen ersten Überblick über Zeitwertkontenmodelle als eine Form von Arbeitszeitmodellen gegeben, welcher im Newsletter 02/2023 durch die Darstellung der unterschiedlichen Formen von Arbeitszeitmodellen und im Newsletter 03/2023 durch die Funktionsweise von Zeitwertkontenmodellen ergänzt worden ist. Im Newsletter 04/2023 schlossen sich die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu Zeitwertkonten an. Im fünften und letzten Teil unserer Reihe zu Zeitwertkontenmodellen wenden wir uns dem Arbeits- und Steuerrecht zu.