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IPM AKTUELL

Die bAV ist ein komplexes Thema, bei dem es sich lohnt, auf dem Laufenden zu bleiben. Durch Gesetzgebung, Rechtsprechung, BMF-Schreiben und veränderte Vorsorgeprodukte bei den Anbietern entwickelt sich die bAV fortlaufend weiter.

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IPM AKTUELL wird diese Themen aufgreifen und Sie regelmäßig vier Mal im Jahr fachlich fundiert über aktuelle Entwicklungen zur bAV informieren.

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Mit der Entscheidung beantwortet das Bundesarbeitsgericht (BAG) einige offene Fragen zum Themenkreis Entgeltumwandlung und gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) in Konkurrenz mit bestehenden Tarifverträgen. Das oberste deutsche Arbeitsgericht betont in diesem Zusammenhang, dass bei der Auslegung von Gesetzen nicht über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinweggegangen werden dürfe, der sich im zu entscheidenden Fall anhand der anerkannten Auslegungsmethoden eindeutig ablesen ließe.
Mit der Entscheidung beantwortet das Bundesarbeitsgericht (BAG) einige offene Fragen zum Themenkreis Entgeltumwandlung und gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) in Konkurrenz mit bestehenden Tarifverträgen. Das oberste deutsche Arbeitsgericht betont in diesem Zusammenhang, dass bei der Auslegung von Gesetzen nicht über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinweggegangen werden dürfe, der sich im zu entscheidenden Fall anhand der anerkannten Auslegungsmethoden eindeutig ablesen ließe.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich zum wiederholten Male mit der Frage zu befassen, ob und wann die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG (Fünftelungsregelung) auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Anwendung findet. Der BFH verneinte im vorliegenden Fall deren Anwendung, weil sowohl die als Einmalzahlung erbrachte Kapitalleistung als auch die monatlich laufend zu zahlenden Versorgungsleistungen auf einem Rechtsgrund beruhten und es somit an einer zusammengeballten Auszahlung in einem Veranlagungszeitraum fehlte. Diese Entscheidung des BFH steht im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung.
Alles läuft auf eine „GroKo“ hinaus. Was haben die Parteien in ihren Wahlprogrammen zur Altersvorsorge stehen, wo liegen Überschneidungen, wo gibt es Differenzen, das wollen wir genauer beleuchten. Welche Reformen haben Aussicht auf Erfolg, wo erfüllen die Ausführungen in den Wahlprogrammen nicht die Erwartungen?