Kerngeschäft ist die rechtliche Überprüfung bestehender Versorgungswerke sowie die Unterstützung bei der Einrichtung neuer Versorgungszusagen. Ergänzend dazu werden Dienstleistungen im Bereich der Versicherungsmathematik erbracht. Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis, transparent und in der Regel nach festen Sätzen.
Sie sind auf der Suche nach einem externen Referenten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung oder benötigen ein individuelles Angebot? Sprechen Sie uns gern an.
Regelungen zur Betriebsrente finden sich vornehmlich im Bereich des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick und die Kontrolle zu behalten. Die IPM GmbH begleitet Sie als spezialisierter Rechtsdienstleister bei aufkommenden Fragen zur Altersversorgung.
Eine Wertguthabenvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung über die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu einem Zeitwertkonto. Die IPM GmbH erstellt Wertguthabenvereinbarungen unter Beachtung der individuellen Aspekte und Zielvorstellungen des Unternehmens.
Die Betriebsrente bedarf oft komplizierter mathematischer Berechnungen – sowohl bei der Einrichtung als auch bei der Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung. Die Experten der IPM GmbH unterstützen Sie mit Berechnungen und ermitteln den finanziellen Aufwand in den folgenden Jahren sowie die Auswirkungen auf die Bilanz Ihres Unternehmens.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Vorbehalte bei Beratern, Unternehmen und Belegschaft im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bestehen. Bedenken lassen sich durch praxisbezogene Informationen ausräumen. Hierzu gibt die IPM GmbH ihre fachliche Kompetenz und die vielfältigen praktischen Erfahrungen weiter.
Sie übermitteln uns zusammen mit dem Auftragsbogen den vollständig ausgefüllten Erhebungsbogen, sowie die dort aufgeführten ergänzenden Unterlagen. Aus rechtlichen Gründen ist eine Beauftragung direkt durch den Leistungsempfänger oder einen von ihm dazu Bevollmächtigten notwendig.
Die IPM GmbH prüft die Unterlagen und nimmt Ihren Auftrag an. Hierzu senden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung. Sollte im Einzelfall eine Annahme nicht möglich sein, werden wir Sie umgehend kontaktieren.
Auf Grundlage des Erhebungsbogens und der uns übermittelten Unterlagen erstellen wir einen ersten Entwurf und übersenden Ihnen diesen per E-Mail.
In einem Telefonat erläutern wir Ihnen die wesentlichen Details des Entwurfs und klären offene Fragen. Die Ergebnisse der Besprechung nutzen wir zur Überarbeitung des Entwurfs.
Sie und optional ein von Ihnen benannter Dritter (Empfangsberechtigter) erhalten von uns per E-Mail das finale Auftragsergebnis. Bei Bedarf erfolgt eine telefonische oder persönliche Erläuterung gegen zusätzliche Vergütung des entstehenden Aufwands.
Sie übermitteln uns zusammen mit dem Auftragsbogen den vollständig ausgefüllten Erhebungsbogen, sowie die dort aufgeführten ergänzenden Unterlagen. Aus rechtlichen Gründen ist eine Beauftragung direkt durch den Leistungsempfänger oder einen von ihm dazu Bevollmächtigten notwendig.
Die IPM GmbH prüft die Unterlagen und nimmt Ihren Auftrag an. Hierzu senden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung. Sollte im Einzelfall eine Annahme nicht möglich sein, werden wir Sie umgehend kontaktieren.
Auf Grundlage des Erhebungsbogens und der uns übermittelten Unterlagen erstellen wir einen ersten Entwurf und übersenden Ihnen diesen per E-Mail.
In einem Telefonat erläutern wir Ihnen die wesentlichen Details des Entwurfs und klären offene Fragen. Die Ergebnisse der Besprechung nutzen wir zur Überarbeitung des Entwurfs.
Sie und optional ein von Ihnen benannter Dritter (Empfangsberechtigter) erhalten von uns per E-Mail das finale Auftragsergebnis. Bei Bedarf erfolgt eine telefonische oder persönliche Erläuterung gegen zusätzliche Vergütung des entstehenden Aufwands.
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