Für den Ausweis von langfristigen ungewissen Verpflichtungen in der Bilanz sind Rückstellungen zu berechnen. Dies gilt sowohl für die Steuerbilanz als auch für die Handelsbilanz. Seit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 ist gesetzlich eine unterschiedliche Bewertung von Versorgungsverpflichtungen zwischen Handels- und Steuerbilanz vorgeschrieben.
Die IPM GmbH ermittelt für Sie die Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf Ihr Unternehmen mittels versicherungsmathematischer Prognoserechnungen. Aufgrund dieser können Sie entscheiden, ob eine Änderung der strategischen Ausrichtung Ihrer Pensionswerke notwendig ist.
Versicherungsmathematische Gutachten geben eine umfassende Darstellung der relevanten Werte einer Versorgungszusage und dienen als Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses
Langfristige Prognoserechnungen helfen Ihnen dabei, die Kosten und den Aufwand der nächsten Jahre verlässlich einzuschätzen. Insbesondere der Zinsrückgang führt zu einem starken Anstieg der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz.
In der betrieblichen Altersversorgung fallen alle Anrechte, die eine Alters- oder Invalidenversorgung darstellen, unabhängig von ihrer Auszahlungsform und ihrem Durchführungsweg unter den Versorgungsausgleich. Der Arbeitgeber ist im Falle einer Pensionszusage verpflichtet, dem Familiengericht einen konkreten Vorschlag zur Aufteilung, inkl. Ermittlung des Ehezeitanteils, vorzulegen.
Die Betriebsrente bedarf oft komplizierter mathematischer Berechnungen – sowohl bei der Einrichtung als auch bei der Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung. Die Experten der IPM GmbH unterstützen Sie mit versicherungsmathematischen Gutachten, Prognoserechnungen und bei der Ermittlung von Ansprüchen, Anpassungen und Abfindungsleistungen.
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