Die Erstellung einer Wertguthabenvereinbarung erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des Erhebungsbogens. Sie regelt die Durchführung von Zeitwertkontenmodellen unabhängig von der Art der Insolvenzabsicherung. Insbesondere wird geregelt, welche Lohn- (oder Zeit-) Bestandteile der Arbeitnehmer in sein Wertguthaben einbringen kann und wann und zu welchen Bedingungen der Arbeitnehmer sein Wertguthaben zum Zwecke der festzulegenden Freistellungen einlösen kann.
Über den beschriebenen Umfang hinaus unterstützen wir Sie gern mit den folgenden ergänzenden Dienstleistungen:
− Unterstützung beim Ausfüllen des Erhebungsbogens
− Erstellung von Informationsmaterial für die Arbeitnehmer
− Durchführung einer Informationsveranstaltung zu Zeitwertkonten
− Telefonische Supporthotline für Fragen der Arbeitnehmer
Für die Erstellung einer Wertguthabenvereinbarung wird ein Honorar in Höhe von 1.250 € zzgl. USt. fällig, welches die beschriebene Dienstleistung umfasst. Ein zusätzliches Honorar kann anfallen, wenn wir Sie mit ergänzenden Dienstleistungen unterstützen, sich Fragestellungen zu Themen wie Tarifbindung oder korrespondierenden Versicherungsverträgen ergeben oder aufgrund erhöhten Aufwands durch fehlende Angaben im Erhebungsbogen. In diesen Fällen wird ein zusätzliches Honorar nach tatsächlichem Aufwand i. H. v. 175 € pro Stunde zzgl. USt. berechnet.
Im Rahmen des Auftrags wird kein Bezug auf etwaige bestehende Wertguthabenvereinbarungen genommen. Die telefonische Abstimmung erstreckt sich auf einen Zeitraum von höchstens 60 Minuten. Im Fall tarifgebundener Unternehmen sowie bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen ist die Beauftragung einer Wertguthabenvereinbarung für Zeitwertkonten Premium (611) notwendig. Bitte sprechen Sie uns für die Erstellung eines Angebots an.
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