Opting out – Wie geht Opting out ohne Betriebsrat?
Um die Verbreitung betrieblicher Altersversorgung zu fördern, gibt es seit 2018 die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer automatisch an einer Entgeltumwandlung teilnehmen, sofern sie nicht aktiv widersprechen (Opting out). Voraussetzung für diesen Automatismus ist jedoch eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag. Diese Voraussetzung steht seither in der Kritik.
Geht Opting out auch ohne Betriebsrat? Klare Antwort: Leider Nein!
Zwar sollte die Einführung von Opting-Out-Modellen nach dem geplanten neuen Absatz 3 des § 20 BetrAVG-E in bestimmten Fällen künftig auch über Betriebsvereinbarungen auf Betriebsebene, d.h. nicht länger nur durch Tarifvertrag möglich sein. Ohne Betriebsrat können solche Modelle also auch nach der geplanten Reform nicht genutzt werden. Allerdings wird durch das „Ampel-Aus“ die Reform des BetrAVG wohl auf unbestimmte Zeit verschoben, zweitens existiert in vielen Betrieben gar kein Betriebsrat.
Können Unternehmen ohne Betriebsrat einem Opting out zumindest nahe kommen?
In Unternehmen ohne Betriebsrat stellt die Einführung eines Stay-in-Modells anstelle eines Opting-out-Modells in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine interessante Alternative dar. Während das Opting-out-Modell Arbeitnehmer automatisch in ein Versorgungssystem einbezieht, es sei denn, sie widersprechen aktiv, basiert das Stay-in-Modell auf einer anderen Logik.
Bei diesem Modell wird die Entgeltumwandlung bereits im Arbeitsvertrag vereinbart. Arbeitnehmer müssen aktiv zustimmen, indem sie den Arbeitsvertrag unterzeichnen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, später bewusst aus der bAV auszusteigen.
Die betreffende Regelung im Arbeitsvertrag unterliegt dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darf keine überraschenden Klauseln enthalten. Die Voraussetzungen von § 20 BetrAVG sind einzuhalten.
Vorteile des Stay-in-Modells
Verwaltungsvereinfachung:
Da die Zustimmung zur Entgeltumwandlung bereits mit dem Arbeitsvertrag erfolgt, entfällt der zusätzliche Verwaltungsaufwand für eine separate Opt-in- oder Opt-out-Entscheidung nach Vertragsabschluss.
Positive Wahrnehmung durch Arbeitnehmer:
Repräsentative Umfragen (u.a. von AON im April 2022) zeigen, dass Arbeitnehmer Stay-in-Modellen positiv gegenüberstehen, da diese Modelle den administrativen Aufwand auch für Arbeitnehmer reduzieren und gleichzeitig die Teilnahme an der bAV fördern können – insbesondere wenn der Arbeitgeber Zuschüsse gewährt, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
Fazit
Zusammenfassend bietet das Stay-in-Modell eine praktikable Lösung für Unternehmen ohne Betriebsrat, um die Teilnahme an der bAV zu fördern und gleichzeitig den administrativen Aufwand zu minimieren. Es bleibt jedoch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass solche Modelle rechtlich abgesichert sind.