Der Erstcheck Entgeltumwandlung umfasst die Prüfung der bestehenden Versorgungsversprechen im Hinblick auf einen Anpassungsbedarf. Im Rahmen des Checks wird die durch Entgeltumwandung vom Arbeitnehmer finanzierte bAV in einem der Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds formell geprüft.
Die Dienstleistung umfasst die Überprüfung einer Entgeltumwandlungsvereinbarung inkl. aller Nachträge. Die Überprüfung einer evtl. vorhandenen Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung ist nicht Teil des Auftrages.
Als Auftragsergebnis erhalten Sie von uns einen Prüfbericht sowie ggf. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nach Übersendung des Berichtes stehen wir Ihnen gern für Rückfragen telefonisch zur Verfügung. Die telefonische Erläuterung erstreckt sich auf einen Zeitraum von höchstens 15 Minuten.
Für einen Erstcheck Entgeltumwandlung wird ein Honorar in Höhe von 150 € zzgl. USt. fällig.
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