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Kategorie: Dezember 2024

Im September 2022 hatten wir zuletzt über die Arbeitgeberpflichten durch das Nachweisgesetz berichtet. Nun hat der Bundesrat am 18. Oktober 2024 dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt das zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Enthalten sind auch Änderungen des Nachweisgesetzes und im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI), die im Arbeitsrecht für eine bessere Digitalisierung sorgen sollen. Dies betrifft dann auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Um die Verbreitung betrieblicher Altersversorgung zu fördern, gibt es seit 2018 die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer automatisch an einer Entgeltumwandlung teilnehmen, sofern sie nicht aktiv widersprechen (Opting out). Voraussetzung für diesen Automatismus ist jedoch eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag. Diese Voraussetzung steht seither in der Kritik.