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Kategorie: März 2022

Neuregelungen und Vereinfachungen treten am 1. April 2022 in Kraft. Erwerbstätige und Arbeitgeber können künftig mit umfangreicherer Rechtssicherheit den Status einer Tätigkeit von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund klären lassen.
Seit Kurzem bieten einige Produktgeber auch in der rückgedeckten Unterstützungskasse fondsgebundene Tarife an. Dies wurde durch individuelle Abstimmung mit den Finanzbehörden möglich. Dadurch wird die rückgedeckte Unterstützungskasse in Zeiten des Niedrigzinses wieder attraktiver.
Grundsätzlich führt die Übertragung einer Pensionszusage auf einen Pensionsfonds zum Zufluss von Arbeitslohn beim Arbeitnehmer bzw. GGF. Die Übertragung ist nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber den gemäß § 3 Nr. 66 EStG erforderlichen Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG tatsächlich stellt.
Der BFH hat erstmals zur Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen bei Direktversicherungen entschieden. Er nimmt dabei eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls an und hält eine Neuzusage entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung auch ohne zusätzliches biometrisches Risiko für möglich.
Die IPM GmbH startet mit der Unterstützung des Industrie-Pensions-Vereins e. V. (IPV) im Herbst 2022 einen berufsbegleitenden Zertifikatslehrgang im Bereich der bAV-Beratung.