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Die Digitale Rentenübersicht ist gestartet – Je mehr Anbindung, desto besser

Seit dem 30.06.2023 hilft die Digitale Rentenübersicht den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos, die Kenntnisse über ihre Altersversorgung zu verbessern. Dies entspricht dem im Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (kurz: Rentenübersichtsgesetz – RentÜG) festgelegten Gesetzeszweck (§ 1 RentÜG). Insgesamt wissen die Deutschen zu wenig über ihre eigene Altersversorgung am Ende ihres Erwerbslebens. Wir stellen Ihnen Inhalt und Funktionsweise im Überblick vor.

Was beinhaltet die Digitale Rentenübersicht?

Das Potenzial hierzu hat die Digitale Rentenübersicht, soll sie doch möglichst einen umfassenden Überblick geben über:

  • die Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • sämtliche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Unterstützungskasse),
  • die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst,
  • geförderte privater Altersversorgung (Riester/Rürup),
  • private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr sowie
  • Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr

Dabei wird den Nutzern auch mitgeteilt, ob sie eine laufende Rentenleistung (lebenslange Rente bzw. Zeitrente) oder aber eine einmalige Kapitalzahlung erhalten werden. Die Informationen sollen nach dem eindeutigen Appell des RentÜG „verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein“ (§ 1 S. 2 RentÜG).

Die Digitale Rentenübersicht zeigt Anwärtern (nicht den Beziehern von bereits laufenden Renten) in elektronischer Form einen gebündelten Überblick über den Stand ihrer jeweiligen Versorgungsleistungen, der den aktuellen Standmitteilungen der angebundenen Vorsorgeeinrichtungen entnommen ist. Es werden garantiert erreichte Leistungen ausgewiesen und aufgelistet.

Darüber hinaus aber auch prognostizierte Werte – also erreichte oder erreichbare Altersvorsorgeansprüche, die sich unter Zugrundelegung einer realistischen Einschätzung der künftigen Entwicklung ergeben können (§ 2 Nr. 7 RentÜG). Die Historie einer Versorgung wird hingegen nicht gezeigt.

Wie gelangt man zur Digitalen Rentenübersicht?

Die Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der Digitalen Rentenübersicht ist in weniger als zehn Minuten technisch leicht umsetzbar. Um vom neu geschaffenen Angebot zu profitieren, benötigt man lediglich einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, Smartphone oder Tablet mit NFC-Funktion und eine App (AusweisApp2). Alternativ ist die Anmeldung über einen Computer mit Windows oder macOS in Verbindung mit den vorgenannten Geräten möglich. Darüber hinaus kommt die Verwendung eines Kartenlesegeräts für Windows-Computer oder macOS in Betracht.

Die technischen Voraussetzungen für die Online-Ausweisfunktion sind bei sämtlichen Personalausweisen, die ab dem 15.07.2017 ausgestellt wurden, grundsätzlich vorhanden. Ggf. muss diese Funktion aber noch separat freigeschaltet werden. Die Steueridentifikationsnummer wird als weitere Zugangsvoraussetzung abgefragt.

Die gewünschten Informationen erhält man dann entweder sofort oder aber spätestens innerhalb von fünf Tagen.

Wer macht bereits mit bei der Digitalen Rentenübersicht?

Derzeit befindet sich die Digitale Rentenübersicht noch in der ersten Betriebsphase („Pilotphase“) mit freiwillig angebundenen Vorsorgeeinrichtungen und freiwillig teilnehmenden Nutzern. Allerdings fanden bereits in der ersten Woche 154.000 erfolgreiche Anfragen über das neue Portal statt. Ende des Jahres 2023 startet die Digitale Rentenübersicht dann in den Regelbetrieb.

Derzeit sind etwas über 100 Versorgungseinrichtungen an die Digitale Rentenübersicht angebunden. Wer diese im Einzelnen sind, lässt sich dem nachstehenden Link entnehmen: Angebundene Versorgungeinrichtungen

Es ist zu erwarten, dass die Liste der angebundenen Versorgungseinrichtungen rasch anwachsen wird. Denn jüngst haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angekündigt, dass per Verordnung der Stichtag des 31.12.2024 für die verpflichtende Anbindung bei Versorgungseinrichtungen, die nach dem RentÜG mindestens jährlich Standmitteilungen zu übermitteln haben, geregelt werden soll.

Je mehr Versorgungseinrichtungen verpflichtend oder freiwillig angebunden sind, desto aussagekräftiger wird das Gesamtbild, das die Digitale Rentenübersicht bietet.

Bewertung und Ausblick

Die Einrichtung der Digitalen Rentenübersicht ist ein richtiger Schritt zur richtigen Zeit. Auch wenn einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesem Angebot wegen etwaiger Besonderheiten ihrer Versorgungsvita möglicherweise kein vollständiges Bild ihrer Versorgungssituation erlangen können, ist die Digitale Rentenübersicht für eine sehr große Anzahl von künftigen Rentnerinnen und Rentnern geeignet, diesen einen Überblick zu bieten, welche Versorgungsleistungen sie einmal realistisch zu erwarten haben. Der besondere Wert der Digitalen Rentenübersicht besteht in der grundsätzlich säulenübergreifenden Gesamtschau aller Versorgungsbestandteile in elektronischer Form. Nutzerinnen und Nutzer können nach Abruf der Information entscheiden, ob sie die papierlosen Informationen zur weiteren Verwendung speichern wollen. Dies ist zeitgemäß und ist eine ergänzende Informationsquelle zu den bisher zur Verfügung gestellten Stand- und Anwartschaftsmitteilungen.

Die Digitale Rentenübersicht hat nicht den Anspruch, Auskunft darüber zu geben, wie genau die jeweiligen Versorgungsleistungen steuerrechtlich bzw. mit Blick auf die einzelnen Zweige der Sozialversicherung zu behandeln sind. Hierzu werden nur Informationen allgemeiner Art gegeben. Ebenso wenig wird im Rahmen der Auskünfte auf eine potentielle Versorgungslücke hingewiesen. Zu diesem Zweck kann die Beratungsdienstleistung der IPM GmbH in Anspruch genommen werden.

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