Was wird aus der Reform der Altersvorsorge?
Welche Verbesserungen und Reformen im Bereich der Altersvorsorge dürfen in der nächsten Legislaturperiode erwarten?
Die Bundestagswahl ist gelaufen, die CDU hat diese Wahl gewonnen. Was können wir im Bereich der dringend erforderlichen Reformen in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge erwarten? Eine „große Koalition“[1] mit der SPD ist wohl die einzige Regierungsoption. Was haben die Parteien in ihren Wahlprogrammen zur Altersvorsorge stehen, wo liegen Überschneidungen, wo gibt es Differenzen, das wollen wir genauer beleuchten.
Worüber besteht Einigkeit:
CDU und SPD lehnen Rentenkürzungen und eine Anhebung des Renteneintrittsalters ab. Ist das realistisch und finanzierbar? Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Professor für Finanzwissenschaften und Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge an der Albert-Ludwigs-Universität hat dazu eine klare Meinung.
„Wir können nicht davon ausgehen, dass wir immer länger leben und jeden Tag, den wir länger leben, einen Tag in der Rente verbringen.“
Seit 1972 hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 12 auf 22 Jahre erhöht! Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann das Thema Renteneintrittsalter angepackt werden muss.
Ein weiterer Punkt ist das Thema flexibler Renteneintritt, also Rentenbezug und Weiterbeschäftigung.
Die Union setzt auf die sog. „Aktivrente“. Rentnern soll bei Weiterarbeit ein Steuerfreibetrag von zusätzlich € 2.000 im Monat für Erwerbseinkommen eingeräumt werden. Die SPD setzt bei Weiterarbeit auf die Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an den Rentner. Es also nur um die Art der Ausgestaltung und den Betrag des Hinzuverdienstes, aber eine Einigung ist zu erwarten.
Das Thema Versicherungspflicht für Selbstständige beschäftigt die Politik seit Jahren.
Dabei geht es nicht nur um höhere Beitragseinnahmen zur Deutschen Rentenversicherung BUND, sondern auch um die sozialpolitische Verantwortung, die SPD spricht von einem „hohen Schutzbedürfnis“ des Selbstständigen. Konzepte gab es für die Umsetzung schon in der Vergangenheit, es wird nun Zeit, dass eine konkrete Umsetzung erfolgt.
Dem Wunsch der SPD in der betrieblichen Altersvorsorge die Geringverdienerförderung auszubauen und eine weitere Förderung und Öffnung der Sozialpartnermodelle (bAV ohne Garantien) voranzutreiben, wird die Union nachkommen, da diese 2018 mit dem BRSG im Rahmen der „GroKo*“ gemeinsam eingeführt wurde.
Die Reformaussichten in der privaten Altersvorsorge sind überschaubar.
Die Union plant eine sog. „Frühstartrente“, um einen frühzeitigen Aufbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern. Die SPD sieht eine staatliche Förderung nur für transparente Produkte und nur für kleine und mittlere Einkommen.
Eine Reform der Riester-Rente oder das Aufgreifen der Idee des Altersvorsorgedepots aus der Fokusgruppe private Altersvorsorge ist offensichtlich nicht vorgesehen.
Fazit:
Der „große WUMS“ steht nicht auf der Agenda, aber es gibt doch einige Übereinstimmungen und Gemeinsamkeiten, die darauf hoffen lassen, dass Reformen angepackt und auf den Weg gebracht werden. Korrekturen und Weiterentwicklungen sind jederzeit möglich, siehe BRSG 2.0.
Wichtig ist, dass der Startschuss fällt und man sich gemeinsam mit allen Beteiligten um Lösungen bemüht.
Am Ende bleiben jedoch die Fragen:
Wird man sich einig, wie schnell wird man sich einig, um dringend benötigte Reformen auf den Weg zu bringen?
[1] Wir verwenden den Begriff „GroKo“ (Große Koalition) für eine Koalition zwischen der Union und der SPD, obwohl die SPD nur drittstärkste Kraft ist. Wir folgen hier dem allgemeinen Sprachgebrauch und nicht der strengen Definition, dass die GroKo aus den mandatsstärksten Parteien im Parlament besteht.