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  5. Zeitwertkontenmodelle Teil 3

Zeitwertkontenmodelle: Funktionsweise von Wertkontenmodellen

In unserem IPM-Newsletter 03/2022 haben wir Ihnen einen ersten Überblick über Zeitwertkontenmodelle als eine Form von Arbeitszeitmodellen gegeben, welcher im Newsletter 02/2023 durch die Darstellung der unterschiedlichen Formen von Arbeitszeitmodellen ergänzt worden ist. Im dritten Teil unserer Reihe beschäftigen wir uns mit der Funktionsweise von Zeitwertkontenmodellen.

Zeitwertkonten bieten viele Vorteile. Sie sind hinsichtlich der Lebensplanung nachhaltig, da sie auch bei einem Arbeitgeberwechsel bestehen bleiben. Zu diesem Zweck können die Wertguthaben entweder auf den neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) übertragen werden.

Zudem sind die Wertguthaben sicher, da neben der Insolvenzsicherungsverpflichtung gesetzliche Bestimmungen und eine Werterhaltungsgarantie bezüglich des Freistellungszeitpunkts gelten. Arbeitnehmer gelten auch in der Freistellungsphase als sozialversicherungsrechtlich beschäftigt und genießen vollen Versicherungsschutz in den einzelnen Sozialversicherungszweigen.

Da eine Verbeitragung in den einzelnen Sozialversicherungszweigen erst bei Zufluss der Vergütung in der Freistellungsphase erfolgt und lohnsteuerrechtlich unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf die Werterhaltung des Wertguthabens, ebenfalls das Zuflussprinzip gilt, ist der Aufbau des Wertguthabens steuer- und sozialversicherungsfrei.

Zweck der Zeitwertkonten ist dabei im Unterschied zur betrieblichen Altersversorgung nicht eine zusätzliche Kapitalbildung für das Rentenalter, sondern eine zukünftige Freistellungsphase zur Verwirklichung verschiedener Ziele des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers inmitten (z. B. ein Sabattical) oder zum Ende der Beschäftigung (z. B. vorgezogener Ruhestand).

Altersteilzeit

Eine besondere Form des Wertguthabenaufbaus ist die sog. Altersteilzeit.

Altersteilzeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der mindestens 55 Jahre alt ist und innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 3 Jahre (1.080 Tage) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden hat, seine bisherige wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt bleibt.

Die Reduzierung der verbleibenden Lebensarbeitszeit um die Hälfte kann auf zwei Arten erfolgen:

  1. Die tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit wird entsprechend herabgesetzt (Gleichverteilungsmodell). Im Gleichverteilungsmodell bzw. Teilzeitmodell ist keine Insolvenzsicherung notwendig, weil kein Wertguthaben aufgebaut wird.
  2. Es wird eine Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart, bei der die verbleibende Arbeitszeit in zwei gleiche Blöcke aufgeteilt wird, nämlich in eine Aktiv- und eine Passiv- oder Freistellungsphase. Da in diesem Modell ein Wertguthaben entsteht, ist dieses insolvenzsicherungspflichtig.
    In der Aktivphase arbeitet der Arbeitnehmer voll und dotiert das Wertguthaben für die spätere Freistellungsphase mit der Hälfte seines Gehalts (Regelarbeitsentgelt). In der Freistellungsphase wird dann das Wertguthaben wieder abgebaut, der Arbeitnehmer schuldet keine Arbeitsleistung und bekommt dennoch eine Gehaltszahlung. Somit muss er im Sinne des SGB III versicherungspflichtig bleiben.

Die IPM GmbH kann Sie bei der Einrichtung und Überprüfung von Zeitwertkonten sehr gerne unterstützen. Darüber hinaus werden wir Sie in einer der nächsten Ausgaben unseres Newsletters IPM Aktuell weiter zum Thema Informieren. Und zwar werden wir die rechtlichen Anforderungen an Wertkontenmodelle darstellen.

© IPM Industrie-Pensions-Management GmbH