Aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) müssen Arbeitgeber seit 01.01.2019 in aller Regel die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers bezuschussen. Für bestehende Entgeltumwandlungszusagen gilt das ab 2022. Viele Arbeitgeber zahlen schon heute einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung, der aber nicht zwingend den BRSG-Anforderungen genügt. Hier gibt es akuten Handlungsbedarf wie auch die Notwendigkeit, die Neuerungen durch das BRSG zu beachten und die Vorteile des Gesetzes gewinnbringend zu nutzen.
Mit der Versorgungsordnung punkten heißt, eine individuelle Vereinbarung für das eigene Unternehmen umzusetzen.
Die IPM GmbH begutachtet Ihre bereits bestehenden Versorgungsversprechen und prüft, ob diese Regelungen fit für die Zukunft sind. Unter Beachtung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen geben wir Ihnen Hinweise zur Verbesserung und weisen Sie auf Regelungslücken hin.
Eine Versorgungsordnung (VO) ist eine schriftliche Vereinbarung über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung. Die IPM GmbH erstellt Versorgungsordnungen, unter Beachtung der individuellen Aspekte und Zielvorstellungen des Unternehmens.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer sind Pensionszusagen regelmäßig ein Kernbestandteil der Altersvorsorge. Gerade bei kleineren Gesellschaften nehmen Pensionsrückstellungen einen maßgeblichen Teil der Bilanzsumme ein. Trotz der herausragenden wirtschaftlichen Bedeutung der Pensionszusage gibt es neben ungenügender Ausfinanzierung oft erhebliche Mängel, wie mangelnder Insolvenzschutz für den GGF, fehlende Versorgungssicherheit und Risiken bei der steuerlichen Anerkennung der Zusage.
Im Rahmen der Dienstleistung Rentenberatung Premium unterstützen wir Sie mit Beratungsleistungen und Stellungnahmen, die über unsere Dienstleistungen zum Festpreis hinaus gehen. Im Rahmen der Premium-Dienstleistungen erhalten Sie eine für Ihr Unternehmen passgenaue Lösung.
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