Wechselnde Rechtslagen sowie diverse teils lückenhafte Rechtsbegründungsakte der bAV führen zu einer Vielfalt an Zusagen, bei der es schwer fällt den Überblick zu behalten. Darüber hinaus sorgen Unternehmenszusammenschlüsse und Mitarbeiterwechsel sowie unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung zusätzlich für ein regelrechtes Sammelsurium an Verträgen im Bereich der bAV. Die IPM GmbH begutachtet Ihre bereits bestehenden Versorgungsversprechen und prüft, ob diese Regelungen fit für die Zukunft sind. Unter Beachtung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen geben wir Ihnen Hinweise zur Verbesserung und weisen Sie auf Regelungslücken hin.
Der Erstcheck Entgeltumwandlung umfasst die Prüfung der bestehenden Versorgungsversprechen im Hinblick auf einen Anpassungsbedarf. Im Rahmen des Checks wird die durch Entgeltumwandung vom Arbeitnehmer finanzierte bAV in einem der Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds formell geprüft
Der Erstcheck bAV umfasst die Prüfung der bestehenden Versorgungsversprechen im Hinblick auf einen Anpassungsbedarf. Im Rahmen des Checks wird die bAV in einem der Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds unabhängig von der Finanzierung der Zusage (Arbeitgeberfinanziert, Arbeitnehmerfinanziert durch Entgeltumwandlung bzw. gemischte Finanzierung) formell geprüft.
Der Erstcheck bAV Premium umfasst die Prüfung bestehender Versorgungsversprechen im Hinblick auf einen Anpassungsbedarf. Im Rahmen des Checks wird die bAV in einem oder mehreren der Durchführungswege und unabhängig von der Finanzierung der Zusage (Arbeitgeberfinanziert, Arbeitnehmerfinanziert durch Entgeltumwandlung bzw. gemischte Finanzierung) formell geprüft. Die konkrete Zielstellung der Beratung legen die Experten der IPM GmbH, unter Berücksichtigung Ihrer unternehmensspezifischen Situation, individuell mit Ihnen fest.
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