Die Erstellung einer Versorgungsordnung umfasst im Wesentlichen die Erstellung der VO auf Grundlage des Erhebungsbogens. Die VO regelt die bAV im Durchführungsweg Direktversicherung unabhängig von der Finanzierung der Zusage (Arbeitgeberfinanziert, Arbeitnehmerfinanziert durch Entgeltumwandlung bzw. gemischte Finanzierung).
Im Fall tarifgebundener Unternehmen sowie bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen ist die Beauftragung einer Versorgungsordnung Premium (204) notwendig. Bitte sprechen Sie uns für die Erstellung eines Angebots an. Im Rahmen des Auftrags wird kein Bezug auf bestehende Versorgungsordnungen genommen. Die telefonische Abstimmung erstreckt sich auf einen Zeitraum von höchstens 30 Minuten.
Für die Erstellung einer Versorgungsordnung wird ein Honorar in Höhe von 550 € zzgl. USt. fällig.
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