Mit dem Altersteilzeitvertrag bzw. durch tarifvertragliche Regelungen geht der Arbeitgeber die Verpflichtung ein, ergänzend zu den Teilzeitbezügen Aufstockungszahlungen und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Bei der Durchführung der Altersteilzeit im Blockmodell ist eine Rückstellung für den Erfüllungsrückstand zu bilden, da der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase in Vollzeit beschäftigt ist, jedoch nur ein hälftiges Gehalt erhält. Die sich aufgrund solcher Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen werden bilanzrechtlich als Altersteilzeitrückstellungen bezeichnet.
Das Gutachten ATZ Basis umfasst die Bewertung der bestehenden Altersteilzeitverpflichtungen entweder nach handelsrechtlichen Grundsätzen (§ 253 HGB) oder steuerrechtlichen Grundsätzen (§ 6 EStG). Im Rahmen der Gutachtenerstellung erfolgt die Bewertung für bis zu 3 Versorgungsberechtigte zu einem Bilanzstichtag.
Die Rechnungsgrundlagen (Bewertungsverfahren und -parameter) sind durch den Auftraggeber festzulegen. Hierzu stellen wir Ihnen eine Empfehlung zur Verfügung. Zur Übermittlung der Personendaten nutzen wir eine sichere und datenschutzkonforme elektronische Plattform. Im Rahmen der Bewertung erfolgt durch uns eine Plausibilitätsprüfung der Daten der Versorgungsberechtigten. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Daten und Informationen haftet der Auftraggeber.
Als Auftragsergebnis erhalten Sie von uns ein Gutachten nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Das Gutachten enthält alle Bewertungsergebnisse, eine Kurzbeschreibung der bewerteten Altersteilzeitvereinbarung, einen Erläuterungstext der rechtlichen Grundsätze, das zugrundeliegende versicherungsmathematische Formelwerk sowie die Einzelergebnisse. Die Übermittlung der Gutachten erfolgt grundsätzlich in digitaler Form, auf Wunsch liefern wir Ihnen zusätzlich Belegexemplare in gedruckter Form.
Nach Übersendung des Gutachtens stehen wir Ihnen gern für Rückfragen telefonisch zur Verfügung. Die telefonische Erläuterung erstreckt sich auf einen Zeitraum von höchstens 20 Minuten.
Für das Gutachten ATZ Basis wird ein Honorar in Höhe von 150 € zzgl. USt. fällig.
Wenn Sie uns für die Erstellung der Gutachten ATZ Basis sowohl für die Handels- als auch die Steuerbilanz beauftragen, können Sie von einem Rabatt in Höhe von 50 € profitieren. Für die Erstellung beider Gutachten wird somit nur ein Honorar in Höhe von 250 €, anstatt in Höhe von 300 € fällig.
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