Das Gutachten Pensionen Basis umfasst die Bewertung der bestehenden unmittelbaren Versorgungsversprechen entweder nach handelsrechtlichen Grundsätzen (§ 253 HGB) oder steuerrechtlichen Grundsätzen (§ 6a EStG). Im Rahmen der Gutachtenerstellung erfolgt die Bewertung für bis zu 3 Versorgungsberechtigte zu einem Bilanzstichtag.
Die Dienstleistung umfasst die Bewertung eines Versorgungsversprechens (Betriebsvereinbarung, Versorgungsordnung, Muster einer Einzelzusage) inkl. aller Nachträge. Übergangsregelungen und Besserstellungsvergleiche können zu einem zusätzlichen Aufwand führen, der separat abgerechnet wird.
Die Rechnungsgrundlagen (Bewertungsverfahren und -parameter) sind durch den Auftraggeber festzulegen. Hierzu stellen wir Ihnen eine Empfehlung zur Verfügung. Zur Übermittlung der Personendaten nutzen wir eine sichere und datenschutzkonforme elektronische Plattform. Im Rahmen der Bewertung erfolgt durch uns eine Plausibilitätsprüfung der Daten der Versorgungsberechtigten. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Daten und Informationen haftet der Auftraggeber.
Als Auftragsergebnis erhalten Sie von uns ein Gutachten nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Das Gutachten enthält alle Bewertungsergebnisse, eine Kurzbeschreibung der bewerteten Versorgungszusagen, einen Erläuterungstext der rechtlichen Grundsätze, das zugrundeliegende versicherungsmathematische Formelwerk sowie die Einzelergebnisse. Die Übermittlung der Gutachten erfolgt grundsätzlich in digitaler Form, auf Wunsch liefern wir Ihnen zusätzlich Belegexemplare in gedruckter Form.
Nach Übersendung des Gutachtens stehen wir Ihnen gern für Rückfragen telefonisch zur Verfügung. Die telefonische Erläuterung erstreckt sich auf einen Zeitraum von höchstens 20 Minuten.
Für das Gutachten Pensionen Basis wird ein Honorar in Höhe von 190 € zzgl. USt. fällig.
Wenn Sie uns für die Erstellung der Gutachten Pensionen Basis sowohl für die Handels- als auch die Steuerbilanz beauftragen, können Sie von einem Rabatt in Höhe von 80 € profitieren. Für die Erstellung beider Gutachten wird somit nur ein Honorar in Höhe von 300 €, anstatt in Höhe von 380 € fällig.
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