Eine Wertguthabenvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung über die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu einem Zeitwertkonto. Die IPM GmbH erstellt Wertguthabenvereinbarungen unter Beachtung der individuellen Aspekte und Zielvorstellungen des Unternehmens.
Sollten Sie über den Umfang der Festpreisberatung hinaus weitere Unterstützung benötigen, bieten wir Ihnen gern individuelle ergänzende Premium-Dienstleistungen gegen ein zusätzliches Honorar an, welches nach tatsächlichem Aufwand berechnet wird.
Die Dienstleistung umfasst im Wesentlichen die Erstellung der Wertguthabenvereinbarung auf Grundlage des Erhebungsbogens. Die Wertguthabenvereinbarung regelt die Durchführung von Zeitwertkontenmodellen unabhängig von der Art der Insolvenzabsicherung. Insbesondere wird geregelt, welche Lohn- (oder Zeit-) Bestandteile der Arbeitnehmer in sein Wertguthaben einbringen kann und wann und zu welchen Bedingungen der Arbeitnehmer sein Wertguthaben zum Zwecke der festzulegenden Freistellungen einlösen kann.
Im Rahmen der Premium-Dienstleistung erhalten Sie eine für Ihr Unternehmen passgenaue Lösung. Zur Deckung
Ihres individuellen Bedarfs bieten wir Ihnen einige ausgewählte zusätzliche Möglichkeiten an, z.B. die Erstellung einer individuellen Wertguthabenvereinbarung auch als Gesamtzusage/Betriebsordnung oder die Einbindung und Verhandlung mit dem Betriebsrat bzw. den Tarifvertragspartnern usw.
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