Die Erstellung einer Wertguthabenvereinbarung erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des Erhebungsbogens. Sie regelt die Durchführung von Zeitwertkontenmodellen unabhängig von der Art der Insolvenzabsicherung. Insbesondere wird geregelt, welche Lohn- (oder Zeit-) Bestandteile der Arbeitnehmer in sein Wertguthaben einbringen kann und wann und zu welchen Bedingungen der Arbeitnehmer sein Wertguthaben zum Zwecke der festzulegenden Freistellungen einlösen kann.
Im Rahmen der Premium-Dienstleistung erhalten Sie eine für Ihr Unternehmen passgenaue Lösung. Einige ausgewählte Möglichkeiten zur Deckung Ihres individuellen Bedarfs:
− Unterstützung beim Ausfüllen des Erhebungsbogens
− Erstellung einer individuellen Wertguthabenvereinbarung – auch als Gesamtzusage/Betriebsordnung
− Erstellung einer Betriebsvereinbarung als kollektivrechtliche Grundlage
− Prüfung der Auswirkungen eines Tarifvertrages auf die Wertguthabenvereinbarung
− Bezugnahme auf bestehende Vereinbarungen (Schließung bzw. Ablösung)
− Einbindung bzw. Verhandlung mit dem Betriebsrat bzw. den Tarifvertragspartnern
− Telefonische oder persönliche Abstimmung des Arbeitsergebnisses
− Unterstützung bei der Anbieterauswahl zur Umsetzung der Wertguthabenvereinbarung
− Erstellung von Informationsmaterial für die Arbeitnehmer
− Durchführung einer Informationsveranstaltung zu Zeitwertkonten
− Telefonische Supporthotline für Fragen der Arbeitnehmer
Für die Erstellung einer Wertguthabenvereinbarung/Betriebsvereinbarung Premium wird ein Honorar nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Das Honorar beträgt 175 € pro Stunde. Reisezeiten werden mit 100 € pro Stunde berechnet. Alle Kosten verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaig anfallende Reise- und Hotelkosten werden gegen Beleg mit dem Auftraggeber abgerechnet. Gern erstellen wir Ihnen eine individuelle Aufwandsschätzung.
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